BMF Kommentierung: Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.4.2024
8. April 2024
Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei.