Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen im Regelfall der Abgeltungsteuer. Wer an einer Kapitalgesellschaft in gewissem Umfang beteiligt ist, kann die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens wählen, auch um sich einen anteiligen WK-Abzug zu sichern. Nach einer wirksamen erstmaligen Antragstellung ist das Vorliegen der Antragsvoraussetzungen in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen zu unterstellen. Die Tatbestandsmerkmale für die Optionsbesteuerung müssen daher nur im Antragsjahr (Erstjahr), nicht aber in den Folgejahren vorliegen.
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