Die deutsche Finanzverwaltung erhält von ausländischen Banken Informationen zu Konten und Depots deutscher Staatsbürger. Die Speicherung und Verarbeitung von Informationen über Kontenstände bei ausländischen Banken verstoßen nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, so der BFH in einer aktuellen Entscheidung. Abzuwarten bleibt eine mögliche Verfassungsbeschwerde.
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