ALLGEMEINRegierungsentwurf: Viertes Bürokratieentlastungsgesetz14. März 2024 Das Bundeskabinett hat am 13.3.2024 den Regierungsentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen, mit dem u. a. Aufbewahrungsfristen verkürzt und umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert werden sollen. Mehr zum Thema ‚Aufbewahrungsfrist’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…Mehr zum Thema ‚Steuerberatung’…