Zeiten, die ein Kind zur Vorbereitung eines Studiums im Ausland verbringt, sind bei der Berechnung der ausbildungsfreien Zeiten nicht zu berücksichtigen, wenn das Kind sie nicht überwiegend in Deutschland verbracht hat und daher kein inländischer Wohnsitz anzunehmen ist. So hat das Hessische FG entschieden.
Hessisches FG: Kindergeld bei Auslandsaufenthalt zur Vorbereitung auf das Studium
6. März 2024