ALLGEMEINPraxis-Tipp: Buchhalterische Behandlung von Software1. März 2024 Die Zuordnung von selbst erstellter Software zum Anlage- oder Umlaufvermögen hängt von ihrer Zweckbestimmung bzw. der geplanten Verwendung ab. Mehr zum Thema ‚Software’…Mehr zum Thema ‚Anlagevermögen’…