BFH: Gewinn aus der Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung

28. Februar 2024

Der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat. Ein lohnsteuerbarer Vorteil kann nur insoweit vorliegen, als der Arbeitnehmer aus der Veräußerung der Beteiligung einen durch das Arbeitsverhältnis veranlassten marktunüblichen Überpreis erzielt.

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