Das Bundesverfassungsgericht hat am 12.1.2024 seinen bereits lange erwarteten Beschluss zur Buchwertfortführung bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen personenidentischen Schwesterpersonengesellschaften veröffentlicht und § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insofern für verfassungswidrig erklärt, als diese Norm den Ausschluss der Buchwertübertragung zwischen diesen Gesellschaften vorsieht.
BVerfG: Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen personenidentischen Schwesterpersonengesellschaften
8. Februar 2024