ALLGEMEINSächsisches FG: Nachweis des Einspruchs per E-Mail1. Februar 2024 Dem Steuerpflichtigen obliegt der Nachweis des Zugangs eines per Mail eingelegten Einspruchs. So hat das Sächsische FG entschieden. Mehr zum Thema ‚Einspruch’…Mehr zum Thema ‚Wiedereinsetzung in den vorigen Stand’…