Das Hessische FG hat sich im Rahmen einer Kostenentscheidung dazu geäußert, ob ein Steuerberater bei einer im eigenen Namen erhobenen Klage verpflichtet ist, seine Erklärung, die Hauptsache sei erledigt, per Telefaxschreiben übermitteln kann, oder ob eine elektronische Einreichung nach § 52a FGO erforderlich ist.
Hessisches FG: Elektronischer Rechtsverkehr bei einer im eigenen Namen erhobenen Klage
17. Januar 2024