ALLGEMEINBFH: Bezüge aus einem Heisenberg-Stipendium sind steuerfrei15. Januar 2024 Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium können gemäß § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuerfreiheit’…