ALLGEMEINBMF: Basiszins zum 2.1.2024 zur Berechnung der Vorabpauschale10. Januar 2024 Das BMF hat den Basiszins zum 2.1.2024 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2024 gem. § 18 Abs. 4 InvStG erforderlich ist. Mehr zum Thema ‚Basiszins’…Mehr zum Thema ‚Investmentsteuergesetz’…