ALLGEMEINBZSt: Neues IT-Fachverfahren zum Steuerabzug nach 50a EStG22. Dezember 2023 Das BZSt weist darauf hin, dass ab Ende Februar 2024 ein neues IT-Fachverfahren zum Steuerabzugsverfahren nach §§ 50, 50a EStG eingeführt wird. Mehr zum Thema ‚Steuerabzug’…