Kapitaleinkünfte werden regelmäßig mit einem gesonderten Tarif besteuert (Abgeltungsteuer). Der Gesetzgeber lässt auf Antrag eine Besteuerung mit der geringeren tariflichen Einkommensteuer zu (Günstigerprüfung). Wenngleich im EStG keine gesetzliche Frist für die Beantragung der Günstigerprüfung festgelegt ist, ergeben sich aus dem Verfahrensrecht jedoch Einschränkungen.
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