BMF: Aufzeichnungspflichten von Zahlungsdienstleistern
30. November 2023
Aufzeichnungen nach § 22g Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 UStG müssen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle an das BZSt übermittelt werden. Dieser Datensatz wurde veröffentlicht.