Der 4. Senat des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (FG) hat in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes zu den Bewertungsregeln des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass die Vollziehung der dort angegriffenen Grundsteuerwertbescheide wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen ist.
FG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung: Eilanträgen zum neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht erfolgreich
27. November 2023