Anders als für Strafgefangene besteht für Untergebrachte in der Sicherungsverwahrung keine Arbeitspflicht. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Tätigkeit eines sich in Sicherungsverwahrung befindlichen Steuerpflichtigen in einer JVA den nichtselbstständigen oder sonstigen Einkünften zuzuordnen ist.
Einkommensteuerliche Einkunftsarten: Besteuerung der Tätigkeit bei einer Sicherungsverwahrung
23. November 2023