FG des Saarlandes: Bei Feststellung des steuerlichen Einlagekontos vergessener Zugang zur Kapitalrücklage
3. November 2023
Eine Berichtigung nach § 129 AO erfordert, dass aus dem Akteninhalt nicht nur die Erhöhung der Kapitalrücklage ersichtlich ist, sondern auch der tatsächliche Mittelzufluss.