FG Hamburg: Disquotale Einlage in eine KGaA ist keine freigebige Zuwendung
27. Oktober 2023
Erbringt nur ein Kommanditaktionär eine Vermögenseinlage in eine KGaA, stellt diese disquotale Einlage keine Schenkung nach § 7 Abs. 8 ErbStG zugunsten des nicht am Grundkapital beteiligten persönlich haftenden Gesellschafters dar. So entschied das FG Hamburg.