ALLGEMEINFG München: Kosten für Supersportwagen nicht abziehbar24. Oktober 2023 Das FG München entschied, dass die Kosten für einen Supersportwagen nicht abziehbarer Repräsentationsaufwand im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG sind. Mehr zum Thema ‚Repräsentationskosten’…Mehr zum Thema ‚Betriebsausgaben’…