FG Münster: Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden
6. Oktober 2023
Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind nach einer Entscheidung des FG Münster die Finanzgerichte zuständig. Verklagt werden muss muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber.