Budgetassistenzleistungen auf dem Gebiet der Betreuung und Pflege, die von schwerbehinderten Klienten aus ihrem „persönlichen Budget“ bezahlt werden, sind nicht umsatzsteuerfrei, da die gesetzlich vorgegebene Kostenübernahmequote für anerkannte Einrichtungen mit sozialem Charakter so nicht erreicht werden kann. Das entschied das FG Düsseldorf.
FG Düsseldorf: Umsatzsteuerbefreiung für Betreuungs- und Pflegeleistungen
29. September 2023