Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Wachstumschancengesetzes auf den Weg gebracht, das bis zum Jahresende das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen soll. Neben zahlreichen weiteren Änderungen sollen mit § 89b AO-E die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein internationales Risikobewertungsverfahren geschaffen werden.
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