Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld ist bei einem Staatsangehörigen eines anderen EU-Mitgliedstaates u. a., dass er freizügigkeitsberechtigt ist. Ein möglicher Verstoß des Arbeitgebers gegen arbeitnehmerschützende Vorschriften kann nicht zur Versagung von Familienleistungen in Deutschland führen.
FG Baden-Württemberg: Arbeitnehmerfreizügigkeit als Voraussetzung für den Kindergeldanspruch
11. August 2023