FG Münster: Gewährung einer Steuerbegünstigung für selbst genutzten Wohnraum
27. Juli 2023
Eine Wohnung ist zur Selbstnutzung i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG bestimmt, wenn der Erwerber die Absicht hat, die Wohnung selbst zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen und diese Absicht auch tatsächlich umsetzt. Das entschied das FG Münster.