FG Münster: Gewährung einer Steuerbegünstigung für selbst genutzten Wohnraum

27. Juli 2023

Eine Wohnung ist zur Selbstnutzung i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG bestimmt, wenn der Erwerber die Absicht hat, die Wohnung selbst zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen und diese Absicht auch tatsächlich umsetzt. Das entschied das FG Münster.

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