Die gesonderte bzw. gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 AO hat im Besteuerungsverfahren eine hohe Praxisrelevanz. Das mehrstufige Verfahren dient insbesondere der Verfahrensvereinfachung und der Rechtssicherheit, indem unterschiedliche Entscheidungen in ein und derselben Sache vermieden werden. Die verfahrensrechtliche Verankerung dieses Verfahrens in der AO führt jedoch zu zahlreichen Besonderheiten, die in der Besteuerungspraxis nicht immer beachtet werden und häufig auch zu (vermeidbaren) Rechtsstreitigkeiten führen.
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