FG Münster: Abgeltungszahlung für Versorgungsbezüge an NATO-Mitarbeiter
18. Juli 2023
Eine Einmalzahlung zur Abgeltung von Versorgungsbezügen der NATO an einen ehemaligen Angestellten führt zu steuerpflichtigen Einkünften. So entschied das FG Münster.