Das FG Düsseldorf entschied, dass der Moderator einer privaten TV-Sendereihe keine erkennbare schauspielerische Leistung erbringt, wenn er sich darin lediglich selbst als Person mit seinen prägenden Charaktereigenschaften darstellt. Mangels eigenschöpferischer Leistung liegt keine freiberufliche künstlerische Tätigkeit vor, sodass die Gewerbesteuerpflicht gilt.
FG Düsseldorf: Moderator eines Doku-Entertainment-Formats erzielt gewerbliche Einkünfte
5. Juli 2023