Das IDW hat eine Stellungnahme zum Entwurf der Muster-Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) veröffentlicht. Darin begrüßt das IDW die Entwicklung von diesen Hinweisen, weist aber erneut darauf hin, dass bei der Wahl des Wertermittlungsverfahrens für den Verkehrswert auch andere als die in der ImmoWertV explizit erwähnten Wertermittlungsverfahren ohne zusätzliche Einschränkung zugelassen werden sollten.
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