FG Münster: Kein gewerblicher Grundstückshandel nach Ablauf der 5-jahresfrist
19. Juni 2023
Bei Veräußerungen sechs Monate nach Ablauf der 5-Jahresfrist liegt kein gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn keine besonderen Umstände begründet werden können. So entschied das FG Münster.