Praxis-Tipp: Finanzierungsvermittlung als eigenständige sonstige Leistung
15. Juni 2023
Eine Finanzierungsvermittlung kann eine von der Grundstücksvermittlung abgrenzbare und damit eigenständige sonstige Leistung sein, die nicht der Ortsbestimmung nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG unterliegt.