BFH Kommentierung: Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt)
8. Mai 2023
Beantragt ein Steuerberater wegen Nichtnutzung des beSt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, muss er darlegen, weshalb er nicht von der Möglichkeit der Priorisierung seiner Registrierung (sog. fast Lane) Gebrauch gemacht hat.