Der auf einem DBA (hier: DBA-Großbritannien 1964/1970) beruhende Ausschluss der Berücksichtigung von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte (sog. Symmetriethese) verstößt auch für endgültige („finale“) Verluste nicht gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit (Bestätigung des BFH-Urteils v. 22.2.2017, I R 2/15, BStBl II 2017, S. 709).
BFH Kommentierung: Nichtberücksichtigung „finaler“ ausländischer Betriebsstättenverluste
2. Mai 2023