Im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG können „sinnlose“ Verfahrenserklärungen in Anlehnung an § 140 BGB in einen Einspruch umgedeutet werden, wenn der sinnlosen Erklärung nach ihrer Intention und rechtlichen Wirkung nur durch eine Umdeutung Rechnung getragen werden kann. So hat das FG Münster entschieden.
FG Kommentierung: Umdeutung einer „sinnlosen“ Verfahrenserklärung in einen Einspruch
6. April 2023