FG Münster: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Aussetzungszinsen
5. April 2023
Das FG Münster hat entschieden, dass der Zinssatz von 0,5 % pro Monat bei Aussetzungszinsen – anders als bei Nachzahlungszinsen – keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.