BFH Kommentierung: Zum Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Vereine

27. Dezember 2022

Mitgliedsbeiträge an eine gemeinnützige Körperschaft, die kulturelle Betätigungen fördert, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, sind auch dann nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn die Körperschaft daneben noch einen weiteren Zweck fördert, der nicht in § 10b Abs. 1 Satz 8 EStG genannt ist.

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