ALLGEMEINBFH Kommentierung: Erweiterung einer Anschlussprüfung27. Dezember 2022 Die Erweiterung einer nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BpO zulässigen ersten Anschlussprüfung von einem auf drei Jahre bedarf keiner besonderen Begründung. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Betriebsprüfung’…