Die obere Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt zum 1.1.2023 auf monatlich 2.000 EUR. Zeitgleich verändert sich auch der Faktor F, da sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung und der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung erhöhen.