Praxis-Tipp: Bitte um Bearbeitung einer Steuererklärung als Antrag
21. September 2022
Nach § 169 Abs. 1 Satz 1 AO ist eine Steuerfestsetzung nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Die Festsetzungsfrist beträgt für die Einkommensteuer 4 Jahre, wenn diese nicht hinterzogen oder leichtfertig verkürzt worden ist.