BFH Kommentierung: Bauabzugsteuer – Zahlungen an eine inaktive ausländische Domizilgesellschaft
19. September 2022
Die Sperrwirkung des § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG greift auch dann ein, wenn der Leistungsempfänger i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG die Zahlungen an eine inaktive ausländische Domizilgesellschaft erbringt.