FG Baden-Württemberg: Anspruch auf Schmerzensgeld nach Art. 82 DSGVO muss nachgewiesen werden
2. September 2022
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Kläger einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach Art. 82 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) begründende Verletzung nachweisen muss.