FG Kommentierung: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für Sponsoring
25. August 2022
Werden Aufwendungen für die Überlassung von Werbeflächen (z. B. Bande, Trikots, Vereinslogo) gezahlt, unterliegen diese der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung.So entschied das Niedersächsische FG.